Kinder und Jugendliche brauchen soziale Räume zur Förderung ihrer seelischen, körperlichen und geistigen Entwicklung. Diese Räume bietet ihnen das Haus der Jugend mit dem Ziel selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln zu üben. Hier finden sie Angebote und Möglichkeiten gem. Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 11 Abs.1 (SGB VIII): „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Die Einrichtung wird überwiegend von Quickborner Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft besucht. Das vielschichtige Angebot zielt darauf ab, den Bedürfnissen aller Besucher optimal zu entsprechen.
Haus der Jugend
Refill Station
Im Haus der Jugend und im Haus 25 bekommt ihr während der Öffnungszeiten kostenfrei ein Glas Wasser oder könnt eure Trinkflaschen auffüllen.