Politik

https://www.quickborn.de/Rathaus/Politik+_+Sitzungen.html

Hier findest du alle Informationen über die politischen Gremien und Sitzungen der Stadt Quickborn. Du kannst sehen, welche Politiker und Politikerinnen in Quickborn gewählt wurden, in welchen Gremien sie sitzen und welche Entscheidungen in den Sitzungen gerade getroffen werden sollen.

Dazu kannst du alle Tagesordnungen, Sachverhalte und Protokolle einsehen.

Die Sitzungen sind öffentlich und können von allen besucht werden. In den Sitzungen können in der Einwohnerfragestunde und zu jedem Punkt der Tagesordnung Fragen gestellt werden.

Die jugendpolitische Bildung ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Stadtjugendpflege Quickborn. Die Stadtjugendpflege Quickborn beschäftigt sich seit 1993 schwerpunktmäßig mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und mit verschiedenen Beteiligungsformen.

Eine Form, die sich inzwischen in Quickborn als wichtiger Teil von Alltagspartizipation etabliert hat, ist die Spielmobilarbeit.

Gemeinsam mit den Quickborner Jugendorganisationen hat die Stadtjugendpflege seit 1994 zu den Kommunalwahlen "Wahlplattformen" durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit wurde 1994 zum ersten Mal das Thema Kinder- und Jugendbeirat diskutiert. Im Rahmen der Nachbereitung dieser Wahlplattform entwickelte sich ein Team von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Jugendforum), die sich zum Ziel setzten, einen Kinder- und Jugendbeirat in Quickborn zu schaffen und die erste Wahl durchzuführen. Mit Unterstützung der Stadtjugendpflege erarbeitete das Jugendforum eine Wahlordnung und eine Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat. Beides wurde in den städtischen Gremien diskutiert und verabschiedet. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt, zu einer ersten Wahl kam es nach vielen anderen Veranstaltungen im Jahr 2004. Nach 2009 ist kein neuer Kinder- und Jugendbeirat gewählt worden. Die Möglichkeit zur Wahl ist aber nach wie vor gegeben.

Das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird durch die Stadtjugendpflege im Rahmen der Spielmobilarbeit, der Projektarbeit an Schulen, der Zusammenarbeit mit den Jugendorganisationen, der Aus- und Fortbildung etc. weiter transportiert. Die herausgearbeiteten Themen von Kindern und Jugendlichen sind vielfältig. Demzufolge müssen auch die Herangehensweisen und Methoden zur Umsetzung unterschiedlich sein. Ob der Kinder und Jugendbeirat eine effektive Form dafür sein kann, ist die Frage, denn klar ist, daß es sich um eine Institution der "Erwachsenenwelt" mit seinen oft komplizierten Formalien handelt.

Die Kommune ist die lokale Organisationsebene des politischen Systems, und kommunalpolitische Entscheidungen haben in vielen Bereichen Auswirkungen auf den Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen. Zugleich besteht in der Kommune die Möglichkeit, unterschiedliche Ansätze von Partizipation zu vernetzen und sinnvolle Bezüge herzustellen. Kommunalpolitische Entscheidungen verändern die räumliche Lebensumgebung von Kindern und Jugendlichen, sie sollen Familien in ihrem Erziehungsauftrag unterstützen, schaffen Tageseinrichtungen und andere betreuende und kulturelle Institutionen und beeinflussen das soziale Netz. Kommunalpolitik hat somit gestaltenden Einfluß auf Kinder und Jugendliche und ihre sozialen Beziehungen. (z.B. Städtebau, Verkehr, Gefahrenorte, Arbeitsplätze, finanzielle Bedingungen...)

Wer Kinder und Jugendliche ernsthaft am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen will, hat vielfältige Möglichkeiten. Sie können in viele Entscheidungen einbezogen werden. Die pädagogischen Einrichtungen vom Kindergarten über die Schule bishin zum Jugendzentrum sind so ausgestattet, daß sie Kindern und Jugendlichen Stimmrecht und Mitwirkungsmöglichkeiten geben können.

Weitere Partizipationsformen sollten immer in einem gesamtpolitisch förderlichen Rahmen entwickelt werden. Seit dem 01.04.1996 gilt in Schl.-Holst. eine eigenständige kommunalverfassungsrechtliche Regelung über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der gemeindlichen Entscheidungsfindung. Zunächst eine Kann-Bestimmung wurde diese 2003 in eine Muss-Bestimmung umgewandelt. Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.

Seit 1993/1994 werden Kinder und Jugendliche kontinuierlich z. B. bei der Gestaltung von Spielplätzen, Innenstadt, dem Jugendhaus, Bolzplätzen usw. beteiligt. Wer mehr wissen will, wendet sich direkt an die Stadtjugendpflegerin Birgit Hesse Tel. 04106/611-244

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003 § 47 f

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.

(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

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